Stand: Juni 2024
1. Allgemeines
Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen („AGB“) gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Angebote der Altmann Analytik GmbH & Co. KG („ALTMANN“) auch im Rahmen des Internetauftritts unter www.analytics-shop.com, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Die Einkaufsbedingungen des Käufers verpflichten ALTMANN nicht, auch wenn ALTMANN ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB, auch wenn die Bestellung des Käufers anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält.
2. Preise
Angegebene Preise sind stets Nettopreise ohne Umsatzsteuer. Die Preisberechnung erfolgt ab Sitz des Lieferanten in EUR zzgl. der jeweils gültigen Umsatzsteuer. Bei den Preisangaben in unserem Internet Katalog handelt es sich um eine unverbindliche orientierende Auskunft.
3. Auftragserteilung
Angebote und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von ALTMANN mit einer Auftragsbestätigung vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind oder wenn ALTMANN die Ware an den Käufer übersandt hat. Besondere Vorgaben oder Spezifikationen sind in jedem Auftrag zu wiederholen. Angebote sind freibleibend.
Bei Giften und Stoffen, deren Verwendung gesetzlichen oder behördlichen Vorschriften unterliegt, gilt die Bestellung des Käufers als Erklärung für einen erlaubten Verwendungszweck.
4. Mindestauftragswert
Der Mindestauftragswert beträgt zur Zeit 50 Euro (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer). Bei Aufträgen unter dieser Wertgrenze berechnet ALTMANN – soweit nicht anders vereinbart – für Bestellungen über www.analytics-shop.com einen Mindermengenaufschlag in Höhe von 12,50 Euro (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) sowie eine Versandkostenpauschale in Höhe von 12,50 Euro (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) für Lieferungen nach Deutschland. Bei Aufträgen mit einem Auftragswert zwischen 50 Euro und 250 Euro berechnet ALTMANN – soweit nicht anders vereinbart – eine Versandkostenpauschale in Höhe von 12,50 Euro (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) für Lieferungen nach Deutschland. Die Kosten für Lieferungen in andere Länder entnehmen Sie bitte den
.5. Lieferung
Der Versand erfolgt stets FCA Gablingen INCOTERMS® 2020 auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an der Lieferstelle von ALTMANN auf das Beförderungsmittel verladen wurde. Ergänzend/Abweichend zu den INCOTERMS Regeln gilt, dass ALTMANN den Transport auf Kosten und Gefahr des Käufers bis zum vereinbarten Bestimmungsort organisiert. Sonderfahrten und Frachtkosten gehen zu Lasten des Käufers.
Bei Lieferungen außerhalb der EU können Importzöllen und -steuern anfallen, die erhoben werden, sobald das Paket den bestimmten Zielort erreicht. Jegliche zusätzlichen Gebühren, Zölle, Steuern und sonstige Kosten für die Zollabfertigung müssen vom Käufer getragen werden. ALTMANN hat keinen Einfluss auf diese Gebühren.
Die Zollregelungen unterscheiden sich stark von Land zu Land, sodass der Käufer die örtliche Zollbehörde für nähere Informationen kontaktieren sollte. Der Käufer wird bei Bestellungen bei ALTMANN als Einführender angesehen und muss alle Gesetze und Verordnungen des Landes, in dem er die Produkte erhält, einhalten. Wir erstellen grundsätzlich keinerlei Ursprungs-/Präferenznachweise wie z.B. Lieferantenerklärungen, IHK-Erklärungen, EUR.1, EUR-MED, Ursprungszeugnis IHK, Ursprungserklärung auf der Rechnung (UE), Ursprungserklärung auf der Rechnung EUR-MED (UE EUR-MED) etc.
Entstehende Kosten für eine Rücksendung an den Verkäufer, aufgrund von z.B. nicht bezahlten Zollgebühren, werden zuzüglich aller anfallenden Gebühren für die Wiedereinfuhr in die EU an den Käufer abgerechnet.
6. Lieferfrist
Die von ALTMANN angegebenen Lieferzeiten in Angeboten und Aufträgen sind stets unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich als „verbindlicher Liefertermin“ von ALTMANN schriftlich bestätigt worden. Soweit höhere Gewalt oder Umstände, die der Käufer oder ein Vorlieferant zu vertreten haben, vorliegen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, bzw. kann ALTMANN von der Lieferpflicht zurücktreten. Die Lieferung durch ALTMANN steht unter dem Vorbehalt der Belieferung durch die Vorlieferanten. ALTMANN wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eine Lieferung durch seine Vorlieferanten nicht stattfindet und bereits erhaltene Leistungen zurückerstatten.
Teilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zulässig. Abschlagszahlungen dürfen wir im angemessenen Umfang in Rechnung stellen. Im Falle einer Lieferverzögerung ist der Käufer verpflichtet, auf unser Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er weiterhin auf Lieferung besteht oder wegen der Verzögerung vom Vertrage zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung verlangt. Der Käufer ist im Falle eines von ALTMANN zu vertretenen Verzugs der Lieferung zur Geltendmachung weiterer Rechte erst dann berechtigt, wenn eine von ihm nach Verzugseintritt gesetzte Nachfrist von mindesten zwei Wochen fruchtlos verstrichen ist.
7. Verpackung
Die Lieferung erfolgt immer inklusive Herstellerverpackung. Weitere Verpackungen wählt ALTMANN nach den jeweiligen Erfordernissen aus. Mehrkosten, die aufgrund von produktspezifischen Besonderheiten oder zusätzlichen Verpackungen entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Verwendung käufereigener Verpackung kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Die Rückgabe von Verpackungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit ALTMANN möglich.
8. Datenschutz
ALTMANN ist berechtigt, alle relevanten Daten über den Käufer unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes für eigene Zwecke zu verarbeiten und zu speichern.
9. Beanstandungen und Gewährleistung
Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaffenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Mängel, die bei der ordnungsgemäßen Prüfung der Ware feststellbar sind, und Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Eingang der Waren beanstandet werden. Versteckte Mängel sind sofort nach Entdeckung, spätestens aber zwölf (12) Monate nach Eingang der Ware beim Lieferanten anzuzeigen.
Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware hinsichtlich Beschaffenheit und Menge als vom Käufer akzeptiert. Hinsichtlich Garantie und/oder Kulanzleistungen orientieret sich ALTMANN an den jeweiligen Bedingungen der Hersteller. Beanstandete Ware darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von ALTMANN zurückgesandt werden. Hat der Käufer rechtzeitig Mängel oder die Lieferung anderer als der bestellten Waren beanstandet, wird die Ware nach Wahl von ALTMANN umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, räumt ALTMANN dem Käufer das Recht auf Rücktritt oder Minderung ein. Bei rechtzeitig beanstandeten Fehlmengen hat ALTMANN die Wahl zwischen Nachlieferung oder entsprechender Gutschrift.
10. Rücksendungen
Grundsätzlich werden nur Waren in unbeschädigter, ungeöffneter und unbeschrifteter Originalverpackung des Herstellers zurückgenommen. Wird ein Auftrag vor Lieferung der Waren vom Käufer storniert, ist ALTMANN berechtigt, dem Käufer alle Kosten, die durch die Stornierung entstanden sind, zu belasten. Insbesondere gilt das für Stornierungs- und Rücktrittskosten, die uns durch unsere Lieferanten in Rechnung gestellt werden. Rücksendungen von Waren, die mangelfrei sind und nicht auf unser Verschulden zurückzuführen sind, dürfen nur mit unserem ausdrücklichen Einverständnis frachtfrei an unser Lager erfolgen. Für die uns entstandenen Kosten sind wir berechtigt, als Bearbeitungspauschale bis zu 15% des Warenwertes, mindestens aber EUR 15,00 zzgl. MwSt. zu berechnen oder von der Gutschrift zu kürzen. Nutzen Sie für Rücksendungen bitte unseren Retourenformular.
11. Haftung
Unbeschadet der Bestimmungen über die Gewährleistung sowie anderer in diesen Bestimmungen getroffener spezieller Regelungen gilt in Fällen einer Pflichtverletzung von ALTMANN folgendes:
a) Der Käufer hat ALTMANN zur Beseitigung der Pflichtverletzung eine angemessene Nacherfüllungsfrist zu gewähren, welche 2 Wochen nicht unterschreiten darf.
b) Erst nach erfolglosem Ablauf der Nacherfüllungsfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und/ oder Schadenersatz verlangen.
c) Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist:
aa) Schadensersatzansprüche des Käufers hinsichtlich der Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung von ALTMANN oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ALTMANN beruhen, sind weder ausgeschlossen noch beschränkt.
bb) Schadensersatz kann der Käufer nur in Fällen grob fahrlässiger Pflichtverletzung von ALTMANN oder grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von ALTMANN verlangen sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet ALTMANN – außer in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz – nur für den vertragstypischen, vernünftiger Weise vorhersehbaren, Schaden.
cc) Der Haftungsausschluss gilt ferner nicht in den Fällen, in denen nach Produktsicherheitsgesetz bei Fehlern der Reparatur für Personenschäden oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Er gilt auch nicht beim Fehlen von Eigenschaften, die ausdrücklich schriftlich zugesichert sind, wenn die Zusicherung gerade bezweckt hat, den Auftraggeber gegen Schäden, die nicht am Gegenstand selbst entstanden sind, abzusichern.
dd) Bei einer Haftung aus Verletzung von Pflichten aus dem Produktsicherheitsgesetz besteht eine Ersatzpflicht nur für solche Schäden, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Pflichten verursacht wurden. Die Haftung ist – soweit zulässig – auf den Wert des Produktes beschränkt.
12. Zahlungsbedingungen
Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von dreißig (30) Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu erfüllen. Bei Zahlungen durch Überweisung oder Scheck ist die Zahlungsverpflichtung erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag dem Bankkonto von ALTMANN gutgeschrieben ist. Bei Zielüberschreitungen ist ALTMANN berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. ALTMANN ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen. Rechnungen werden - sofern nicht anders vereinbart - elektronisch an die angegebene Email-Adresse übermittelt.
13. Eigentumsvorbehalt
Alle von ALTMANN gelieferten Waren bleiben Eigentum von ALTMANN, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen bezahlt hat. Bei der Verarbeitung der von ALTMANN gelieferten Waren durch den Käufer gilt ALTMANN als Hersteller und erwirbt Eigentum an den neu entstehenden Waren. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren an denen ALTMANN Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils von ALTMANN an den verkauften Waren, zur Sicherung an ALTMANN ab. Der Käufer hat ALTMANN jede Beeinträchtigung seiner Rechte an der in seinem Eigentum stehenden Ware, insbesondere Pfändungen und sonstige Beschlagnahmungen, unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber ALTMANN nicht in vollem Umfang nach, muss er auf Verlangen die Ware an ALTMANN herausgeben, ohne dass ALTMANN vom Vertrag zurücktritt.
14. Unverbindliche Beratung
ALTMANN berät seine Kunden anwendungstechnisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Die Vorschläge von ALTMANN entbinden die Kunden nicht von dem Erfordernis, die Produkte in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.
15. Eigentumsrechte
Die Inhalte dieser Homepage, insbesondere das Bildmaterial, sind Eigentum von ALTMANN oder von Drittanbietern und dürfen nur mit unserer ausdrücklichen Genehmigung für eigene Zwecke verwendet werden.
16. Anzuwendendes Kaufrecht
Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.
17. Erfüllungsort
Erfüllungsort für die Verpflichtungen von ALTMANN ist München. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers, insbesondere für die Zahlung, ist München.
18. Gerichtsstand
Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, München ausschließlicher Gerichtsstand.
19. Wirksamkeit einzelner Bestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.
20. Informationen zur Online-Streitbeilegung
Die EU-Kommission stellt eine Internetplattform zur Online-Beilegung von Streitigkeiten (sog. „OS-Plattform“) bereit. Die OS-Plattform soll als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten betreffend vertragliche Verpflichtungen, die aus Online-Kaufverträgen erwachsen, dienen. Die OS-Plattform ist unter folgendem Link erreichbar: www.ec.europa.eu/consumers/odr
Juni 2024, Die Geschäftsführung